29. & 30. JUNI 2023, STUTTGART

Fachtagung: Kinderrechte kommunal

BAG Kinderinteressen e.V. & Deutsches Institut für Menschenrechte

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist die Prüfung des Kindeswohls seit 1992 für das bundesdeutsche kommunale Handeln bindend. Allerdings steht die kommunale Praxis weiterhin vor der großen Herausforderung dieser Umsetzung, da der Rechtsanspruch bis heute weitgehend unbekannt bleibt.

Die Fachtagung "Kinderrechte kommunal - Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis" thematisiert die rechtssichere Anwendung des Kindeswohlvorranges. In diesem Rahmen haben Kommunen die Möglichkeit, in Workshops aktuelle Projekte vorzustellen und sich mit Expert*innen zur Kindeswohlprüfung zu beraten bzw. zu diskutieren. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention statt.

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 

Uhrzeit:

  • 11:00 - 19:30 Uhr am 29. Juni 2023
  • 09:00 - 13:00 Uhr am 30. Juni 2023

Link zur Anmeldung: https://kinderinteressen.de/
Kosten: 

  • 1 Tag: 55€, 2 Tage: 70€ für Mitglieder
  • 1 Tag: 60€, 2 Tage: 80€ für Tagungsgäste