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Zweiter Monitoring-Bericht zum Gute-KiTa-Gesetz

Über das Gute-KiTa-Gesetz fördert der Bund Maßnahmen zu einer Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Im Fokus steht beispielsweise die Optimierung des Betreuungsschlüssels, die Stärkung der KiTa-Leitungen oder die Entlastung bei den KiTa-Gebühren.

Das Monitoring zum Gute-KiTa-Gesetz erfasst seit 2019 die bundesweite Weiterentwicklung und die Umsetzung der verankerten Schwerpunkte in den einzelnen Ländern. Der zweite Gute-KiTa-Bericht ist im vergangenen Dezember 2021 erschienen und stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Er bietet einen Überblick zu den investierten Mitteln, welche die Anforderungen des Gesetzes umsetzen sollen und erfasst das ausstehende Entwicklungspotential verschiedener Handlungsfelder. Hierzu konnten erstmals auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden.

Weitere Informationen zu dem Gute-KiTa-Bericht 2021 finden Sie hier.

 

Format: Studie
Zielgruppe: Fachkreise, Multiplikator*innen, pädagogische Fachkräfte

Vollständige Zitation: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2021): Gute-KiTa-Bericht 2021.