Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition ist inhaltlich noch unzureichend

Die Bundesregierung verständigt sich anscheinend auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Nach Angaben des Aktionsbündnisses Kinderrechte, bestehend aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind, ist jener noch unzureichend. Zum Beispiel betrifft dies die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung. Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen schnell missachtet werden. Daher ist es umso wichtiger, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird, auch wenn es nicht immer Vorrang haben muss. Dementsprechend muss die Formulierung der Gesetzesänderung unter anderem dies widerspiegeln, was bisher nicht der Fall ist. Folglich besteht die Forderung an alle Fraktionen im Bundestag, sich für eine Verbesserung der Formulierung einzusetzen. Wichtig ist, dass am Ende Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände mit einbezogen werden. Die zuständige Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung soll den Entwurf bis Dienstagabend, den 12.01.2021 endgültig beschließen.