Kinderrechte ins Grundgesetz-aber richtig!

Mehr als 100 Organisationen sind sich einig; der Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz ist unzureichend. Gemeinsam appellieren sie „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, inititiert vom Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind), an Bundestagsfraktionen und Bundesländer, sich auf ein Gesetz zu einigen, welches die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend im Grundgesetz aufnimmt.

Die Organisationen fordern, dass der Gesetzesentwurf die folgenden Bestandteile zur Aufnahme der Kinderrechte im Grungesetz beinhaltet:

  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Weitere Informationen sowie den ausführlichen Appell mit einer Liste aller beteiligten Organisationen finden Sie hier.