Neue Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Auswertung von Kinder- und Jugendbeteiligung
Der Artikel 12 der UN-Kinderechtskonvention (UN-KRK) verankert das Recht der Kinder und Jugendlichen, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Das Recht auf Partizipation ist eines der Grundprinzipien der UN-KRK und entscheidend für die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener Rechte.
Im Rahmen einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Umsetzung von Beteiligung wurde auf Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates der aktuelle Stand zu den Partizipationsrechten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie die bestehenden Leerstellen und Handlungsbedarfe ausgewertet.
Aus der Evaluation gehen sowohl relevante Erkenntnisse für Entscheidungsträger*innen auf allen politischen Ebenen als auch für die Praxis hervor, um die Gelingensbedingungen von Partizipation für Kinder und Jugendliche zu sichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert infolgedessen die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, den flächendeckenden Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen sowie die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Den Ergebnisbericht der Studie und den Zugang zum Child Participation Assessment Tool finden Sie hier.
