Der Artikel 12 der UN-Kinderechtskonvention (UN-KRK) verankert das Recht der Kinder und Jugendlichen, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Das Recht auf Partizipation ist eines der Grundprinzipien der UN-KRK und entscheidend für die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als Träger*innen eigener Rechte.
Im Rahmen eines Pilotprojektes erprobte die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes die Anwendung des Child Participation Assessment Tool (CPAT) des Europarates zur umfassenden Evaluation der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Die Analyse beinhaltet den aktuellen Stand der Umsetzung von Partizipation und offeriert relevante Erkenntnisse zu Entwicklungsbedarfen und spezifischen Maßnahmen.
Format: Studie
Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte, Fachkreise
Vollständige Zitation: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (2024): Ergebnisbericht. Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention. Eigenverlag: Berlin