Frühkindliche BildungDemokratieKinderrechtePartizipation/Beteiligung

Kinderrechte-Kartenset des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Kinder sind, im gleichen Maß wie Erwachsene, Grundrechtsträger*innen. Sie haben dasselbe Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten, sich eine eigene Meinung zu bilden bzw. diese zu äußern und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung. Die konkrete Ausgestaltung von Kinderrechten ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 1968 feststellte, dass Kinder Träger*innen von subjektiven Rechten sind. 

Mithilfe des Kartensets des Paritätischen Gesamtverbandes können Fachkräfte den Kindern ihre Rechte näherbringen. Die Karten bieten eine Auswahl an Kinderrechten sowie eine Erklärung und weiterführende Materiallinks. 

 

Format: weitere Praxismaterialien
Zielgruppe: Eltern/Bezugspersonen, Kinder, Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte

Vollständige Zitation: Paritätischer Gesamtverband (Hrsg.) (2023). Hier haben Kinder Rechte. Berlin