Defizite und Entwicklungsherausforderungen in der Verankerung ganzheitlicher Demokratiebildung im Hort- und Ganztagsbereich

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem heute vorgelegten Gutachten deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf. Es weist darauf hin, dass es im Bundesländervergleich innerhalb der Schul- und Kitagesetze sowie der Bildungs- und Rahmenlehrpläne eine große Heterogenität insbesondere beim Stellenwert von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. Die größten Lücken in den rechtlichen Vorgaben zeigen sich hierbei hinsichtlich der expliziten Nennung von Kinderrechten und Demokratiebildung, der sinngemäßen Verankerung des Diskriminierungsverbots sowie einem umfassenden Inklusionsverständnis.

In keinem Schulgesetz werden die Kinderrechte oder die UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Zudem finden sich nur in einzelnen Ausführungsgesetzen der Bundesländer explizite Hinweise auf die Vermittlung und Verankerung von Demokratiebildung. Ein ganzheitliches Bild davon, wie Demokratiebildung im Primarbereich verstanden wird und umgesetzt werden soll, zeigt sich nicht. Das Gutachten zeigt allerdings auch Potentiale auf: ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung deutet sich in den Bildungsplänen fast aller Bundesländer an.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb alle Bundesländer auf, den identifizierten Lücken konstruktiv und nachhaltig zu begegnen, sowie an erkannten Potenzialen und Chancen anzusetzen und diese weiterzuentwickeln. 

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich finden Sie hier auf unserer Website.