Defizite und Entwicklungsherausforderungen in der Verankerung ganzheitlicher Demokratiebildung im schulischen Hort- und Ganztagsbereich

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem Gutachten deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf. Das heute vorgelegte Gutachten der Kinderrechtsorganisation weist darauf hin, dass es im Bundesländervergleich innerhalb der Schul- und Kitagesetze sowie der Bildungs- und Rahmenlehrpläne eine große Heterogenität insbesondere beim Stellenwert von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. Die größten Lücken in den rechtlichen Vorgaben zeigen sich hierbei hinsichtlich der expliziten Nennung von Kinderrechten und Demokratiebildung, der sinngemäßen Verankerung des Diskriminierungsverbots sowie einem umfassenden Inklusionsverständnis.

"Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In keinem Schulgesetz werden die Kinderrechte oder die UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Zudem finden sich nur in einzelnen Ausführungsgesetzen der Bundesländer explizite Hinweise auf die Vermittlung und Verankerung von Demokratiebildung. Ein ganzheitliches Bild davon, wie Demokratiebildung im Primarbereich verstanden wird und umgesetzt werden soll, zeigt sich nicht. Neben den Defiziten zeigt das Gutachten aber auch Potentiale auf. Ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung deutet sich in den Bildungsplänen fast aller Bundesländer an, diese enthalten auch zum Teil konkrete Methoden zur Umsetzung im pädagogischen Alltag. Explizite Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention und sinngemäße Aussagen zu einzelnen Kinderrechten sind dabei aber trotzdem nur in der Hälfte der untersuchten ergänzenden Empfehlungen der Bildungspläne enthalten. Häufig haben sie zudem nur einen Empfehlungscharakter für pädagogische Einrichtungen und Fachkräfte. Zudem finden Hort- bzw. Ganztagseinrichtungen, sowie außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für den Primarbereich, in den Bildungsplänen und den ergänzenden Empfehlungen nicht durchgehend Berücksichtigung.

Besonders große Entwicklungsbedarfe sieht das Gutachten insgesamt bezüglich eines umfassenden Inklusionsverständnisses, im Sinne von Nicht-Ausgrenzung und gleichberechtigter Teilhabe aller Kinder. Nur ein Schulgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) enthält hierauf Hinweise. Ähnlich verhält es sich mit verbindlichen Hinweisen auf Beschwerdeverfahren sowie auf unabhängige Beschwerdestellen, die dem Recht von Schülerinnen und Schülern auf Beschwerde Rechnung tragen. Zudem enthalten die spezifischen Formulierungen für den Grundschulbereich innerhalb der Schulgesetze keine Hinweise auf das Diskriminierungsverbot.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb alle Bundesländer auf, den identifizierten Lücken konstruktiv und nachhaltig zu begegnen, sowie an erkannten Potenzialen und Chancen anzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Dies ist auch hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung relevant. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Sie müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Deshalb braucht es in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte, des Diskriminierungsverbotes und von (unabhängigen) Beschwerdestellen, die durch ein umfassendes Inklusionsverständnis, das sämtliche Dimensionen von Diskriminierung bzw. Ausgrenzung mitdenkt, geprägt sind.

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm "Demokratie leben!" geförderte Kompetenznetzwerk "Demokratiebildung im Kindesalter" sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel "Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/Veroeffentlichungen.